Rückvergütung
In Österreich kann die Honorarnote für Bioresonanztherapie bei der Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich) geltend gemacht werden. Die österreichischen Krankenkassen vergüten derzeit keine Honorarnoten, wobei private Zusatzkrankenkassen wie Merkur und Generali ein umfassendes preiswertes Angebot für Alternativmedizin bieten und unter anderem auch Bioresonanztherapien rückvergüten.